Frequenzzuteilung
Der Einsatzstellenfunk, das heißt die Verbindung vor Ort (DLRG-Führungskräfte und Einsatzkräfte untereinander), erfolgt im 2m DLRG-BOS. Im DLRG-BOS-Bereich muss pro Funkgerät eine Frequenzzuteilung beantragt werden (geräteabhängig). Daher ist es zwingend notwendig, bei Verlust oder Abgabe an einen anderen Bezirk/Ortsgruppe das Referat IuK des Landesverbandes schriftlich zu informieren.
Die DLRG kann folgende Kanäle benutzen:
- Kanal 1 = Frequenz: 155,910 MHz
- Kanal 2 = Frequenz: 155,930 MHz
- Kanal 3 = Frequenz: 155,890 MHz
Grundvoraussetzung ist hierfür die entsprechende Frequenzzuteilung der Bundesnetzagentur (BnetzA).
In besonderen Fällen ist es möglich, nach Beantragung bei den zuständigen Stellen (Landratsamt, DRK-Landesverband, bei der zuständigen Leitstelle oder / und beim Kreisbrandmeister und Regierungspräsidium der Feuerwehr) eine Frequenz im 2m BOS-Bereich Wechselsprechen zu bekommen. Eine entsprechende Zustimmung in Schriftform ist erforderlich. Der genehmigte Kanal im 2m BOS-Bereich darf nur in DLRG-BOS-Geräte, die nach der TR BOS zugelassen sind, zusätzlich einprogrammiert werden. Diese DLRG-BOS-Geräte dürfen maximal eine Sendeleistung von 2,5 Watt haben. Die Anzahl dieser Funkgeräte ist auf den notwendigen Umfang zu beschränken. Für die zusätzlich einprogrammierten 2m BOS-Kanäle wird eine zusätzliche Frequenzzuteilung benötigt (frequenzabhängig).