Wasserrettungsdienst in Baden-Württemberg
Der Wasserrettungsdienst in Baden-Württemberg findet seine gesetzliche Grundlage im
- Rettungsdienstgesetz - § 2 RDG.
Weitere Grundlagen sind der
- Rettungsdienstplan des Landes Baden-Württemberg
- Bereichspläne der Landkreise
Nach § 2 RDG ist die DLRG als Leistungsträger ausgewiesen. Die Durchführung des Wasserrettungsdienstes wurde aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Land den Landesverbänden Baden und Württemberg geregelt.
In den Bereichsausschüssen für den Rettungsdienst werden die Bereichspläne erstellt, auf dieser Grundlage organisieren und führen unsere DLRG-Bezirke den Wasserrettungsdienst durch.
Insgesamt sind 17 Bezirke des Landesverbandes Württemberg im Wasserrettungsdienst engagiert.
Natürlich ausschließlich freiwillig mit ehrenamtlichen Helfern.
Die Spezialisten in Sachen Wasserrettung, sind die
- DLRG-Sanitäter,
- Einsatztaucher,
- Signalmänner,
- Bootsführer,
- Sprechfunker,
- Gruppen- und Truppführer sowie die
- Einsatzleiter.
Sie verfügen über spezielle Einsatz- und Führungsmittel, wie z. B.
- Gerätewagen - Wasserrettung (GW-W),
- Bootsgruppenfahrzeuge (BGF),
- Tauchgruppenfahrzeuge (TGF)
- Motorrettungsboote (MRB),
- Tauchgerätschaften,
- Sanitäts- sowie notfallmedizinische Gerätschaften und
- Sprechfunkgeräte.