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Der Katastrophenschutz in Baden-Württemberg findet seine gesetzliche Grundlage im
- Landeskatastrophenschutzgesetz
- Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Stärke und Gliederung des Katastrophenschutzes (VwV KatS) in der Neufassung vom 10.10.2019 – Inkrafttreten 01.11.2019
Weitere Grundlagen sind die
- Konzeption Fachdienst Wasserrettung der DLRG
Auf Landesebene arbeitet die DLRG zusammen mit:
- Landesinnenministerium
- Landesbeirat für den Katastrophenschutz
Insgesamt gibt es im Bereich des Landesverbandes Württemberg
5 Wasserrettungszüge (WRZ):
- WRZ 6 (Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg, Biberach, Sigmaringen)
- WRZ 7 (Stadt-/Landkreise Reutlingen, Tübingen, Zollernalbkreis, Ulm, Alb-Donau-Kreis)
- WRZ 8 (Landkreise Esslingen, Rems-Murr-Kreis, Göppingen, Aalen)
- WRZ 9 (Stadt-/Landkreise Stuttgart, Ludwigsburg, Böblingen)
- WRZ 10 (Stadt-/Landkreise Heilbronn, Tauberbischofsheim, Hohenlohekreis, Schwäbisch Hall)
1 Einsatzeinheit des Sanitätsdienstes:
- Stuttgart
Der Wasserrettungszug setzt sich zusammen aus:
- 1 Zugtrupp
- 1 Bootstrupp
- 1 Strömungsrettertrupp
- 1 Tauchtrupp
Um Synergieeffekte sinnvoll und Ressourcen schonend zu nutzen, wird in Teilen auf die Einsatzmittel des Wasserrettungsdienstes (WRD) zurückgegriffen. Dabei wird der Grundschutz des Rettungsdienstes im betreffenden Stadt-/Landkreis nicht aufgehoben.
Die Einsatzeinheit setzt sich zusammen aus dem
- Zugtrupp
- Sanitätsgruppe
- Betreuungsgruppe