Flugzeugunglück am 1. Juli 2002 in Überlingen
Beim Flugzeugunglück in Überlingen blieb die Bevölkerung in der Region nur um Haaresbreite verschont. Die Trümmer und der Treibstoff der beiden Großflugzeuge hätten auch Wohnhäuser, Infrastruktur und Menschenleben am Boden zerstören sowie die Trinkwasserversorgung gefährden können.
Neben Feuerwehr, Polizei, DRK und Technischem Hilfswerk waren auch 47 DLRG Helfer und 11 Rettungsboote im nächtlichen Einsatz. "Wir waren zunächst alle geschockt", so die erste Reaktion von Dietmar Buck, Einsatzleiter der DLRG. "Unser Auftrag lautete, den Überlinger See zwischen Ludwigshafen und Unteruhldingen nach Gegenständen abzusuchen, die ins Wasser gefallen sein könnten. Natürlich haben wir alle gewusst, dass wir auch Opfer aus dem See hätten bergen können" beschreibt er die Aufgabe der Retter.
Insgesamt waren 23 Boote, darunter 11 Motorrettungsboote der DLRG mit 47 Einsatzkräften aus den Landesverbänden Baden und Württemberg, mehrere Boote der Wasserschutzpolizei, der Feuerwehr und der Wasserwacht im Einsatz. Die Helfer aller bei der Suche auf dem Wasser beteiligten Organisationen konnten bis zum Einsatzende um 12 Uhr mittags der Polizei aber nur einige kleine Teile zur weiteren Untersuchung übergeben. Mit drei kleineren, für den Einsatz in Flachwassergebieten geeigneten Schlauchbooten hatte die DLRG auch die Uferzonen abgesucht. Für besondere Aufgaben waren zudem zwei Rettungstauchtrupps mit 16 Einsatzkräften einsatzbereit.
Politiker aller Parteien und die russische Expertendelegation, die an der Aufklärung des Flugzeugabsturzes am Bodensee mitarbeiteten, haben den herausragenden Einsatz der Helfer von Überlingen herausgestellt.
Das Landeskatastrophenschutzgesetz regelt die Fortgewährung von Leistungen sowie die Erstattung an Helfer im Katastrophenschutzdienst.
Diese Regelung findet allerdings nur dann Anwendung, wenn von Seiten der Katastrophenschutzbehörde Katastrophenvoralarm bzw. Katastrophenalarm ausgelöst worden ist. Beim Flugzeugabsturz am Bodensee wurde kein Alarm ausgelöst. Dies hatte zur Folge, dass die Arbeitgeber bei einem nicht unerheblichen Teil der Einsatzkräfte den “Arbeitsausfall" über Urlaub oder Gleitzeit verrechnet haben. Einige Einsatzkräfte hatten darauf angekündigt nur noch für Einsätze an Wochenenden und außerhalb der Arbeitszeit zur Verfügung zu stehen. Es führte darüber hinaus dazu, dass Einsatzkosten nicht vollständig erstattet wurden. Nach umfangreichem Schriftwechsel mit dem Bundesinnenministerium, Innenministerium Baden-Württemberg sowie der damaligen Bundesjustizministerin Dr. Herta Däubler Gmelin und einer Entscheidung von Herrn Innenminister Dr. Thomas Schäuble erklärte das Innenministerium Baden-Württemberg: "Obwohl ein Rechtsanspruch auf Erstattung dieser Kosten gegenüber dem Land und wir wegen der Besonderheit des Falles bereit, diese Kosten gegen entsprechende Forderungsabtretung in Vorleistung zu übernehmen. Wir haben deshalb die Landespolizeidirektion Tübingen um entsprechende Begleichung gebeten". Die Kosten für Kraftstoff und Verpflegung beliefen sich auf insgesamt € 1.670,58.