Verhaltensregeln bei Hochwassergefahr
Bei Hochwassergefahr gilt es verschiedene Verhaltensregeln zu beachten.
Diese finden Sie hier .
Sie können uns auch beim Einsatz unterstützen. Verhaltensregeln beim Hochwassereinsatz finden Sie hier .
Die aktuelle Hochwasserlage für die Bundesrepublik Deutschland und die angrenzenden Staaten finden Sie im länderübergreifenden Hochwasserportal.
Zum Einsatz kommen unsere Wasserrettungszüge.
Vier Alarmstufen bei Hochwasser
Bei Hochwasser können zum Schutz der Bevölkerung je nach Höhe der Fluten vier Alarmstufen ausgelöst werden. Auslöser dafür sind bestimmte Wasserstände, die jedoch von Ort zu Ort unterschiedlich sind.
Alarmstufe 1:
Der so genannte Meldedienst setzt ein, wenn die Gewässer über die Ufer zu treten beginnen. In regelmäßigen Zeitabständen werden Informationen zu Pegelständen erfasst und an Städte und Gemeinden weitergeleitet. Auch die Deiche und Kaimauer werden auf Standfestigkeit untersucht. Diese Stufe wird ausgelöst, wenn der festgelegte Richtwert des Wasserstandes am Richtpegel überschritten wird und ein weiterer Anstieg zu erwarten ist.
Alarmstufe 2:
Auf den Meldedienst folgt der Kontrolldienst, sobald das Wasser den Deichfuß erreicht oder Grünland in Überschwemmungsgebieten überflutet wird. Besonders gefährdete Bauwerke und Gewässerabschnitte werden nunmehr täglich kontrolliert. Wehre und Deiche werden auf Schäden und ihre Funktionstüchtigkeit hin überprüft, kleinere Gewässer beobachtet.
Alarmstufe 3:
Steigt das Wasser auf halbe Deichhöhe oder werden einzelne Grundstücke und Straßen überflutet, setzt der Wachdienst ein. Deiche, Wehre und Wasserläufe werden nun rund um die Uhr beobachtet. Eventuelle Schäden an den Anlagen sollen sofort behoben werden. Die Gemeinden müssen Helfer zur Verfügung stellen, etwa um beschädigte Dämme zu reparieren und mit Sandsäcken zu verstärken.
Alarmstufe 4:
Bei der vierten und höchsten Stufe spricht man von Katastrophenabwehr. Das Wasser steht jetzt fast bis zur Oberkante der Schutzanlagen und droht überzuströmen. Auch bei Beschädigung der Deiche sowie bei Gefahr für Menschen und Tiere wird diese Stufe ausgerufen. Deshalb werden Maßnahmen zur Evakuierung der betroffenen Bevölkerung vorbereitet. Bei der Verteidigung und gegebenenfalls Erhöhung von Deichen und Anlagen wird unter anderem auch das Technische Hilfswerk einbezogen.