Ausbildung im Katastrophenschutz
Die Helfergrundausbildung umfasst 20 Unterrichtseinheiten bei vorher abgeschlossener Fachausbildung WRD und wird in den Bezirken durchgeführt.
Die Ausbildung erfolgt durch einen Ausbilder / Prüfer oder Multiplikator KatS.
Die Zusatzausbildung Bootsführer KatS erfolgt nach Erwerb des DLRG-Bootsführerscheins und der Helfergrundausbildung KatS, umfasst 10 Unterrichtseinheiten und wird beim Landesverband durchgeführt. Die Ausbildung erfolgt nach Ausbildungsrahmenplan Bootsführer KatS des Präsidiums durch einen Ausbilder / Prüfer oder Multiplikator Boot.
Die Zusatzausbildung Einsatztaucher KatS erfolgt nach Erwerb des DLRG-Einsatztauchers 2 und der Helfergrundausbildung KatS, umfasst 10 Unterrichtseinheiten und wird beim Landesverband durchgeführt. Die Ausbildung erfolgt nach Ausbildungsrahmenplan Einsatztaucher KatS des Präsidiums durch einen Ausbilder / Prüfer oder Multiplikator Tauchen.
Die Zusatzausbildung Kraftfahrer KatS erfolgt nach Erwerb der Helfergrundausbildung KatS, umfasst 10 Unterrichtseinheiten und wird in den Bezirken oder beim Landesverband durchgeführt. Die Ausbildung erfolgt nach Ausbildungsrahmenplan Kraftfahrer KatS des Präsidiums durch einen Ausbilder / Prüfer oder Multiplikator KatS.
Die Ausbildung Unterführer / Gruppenführer erfolgt nach Erwerb der Helfergrundausbildung KatS, umfasst 48 Unterrichtseinheiten und wird beim Landesverband durchgeführt. Die Ausbildung erfolgt nach Ausbildungsrahmenplan Unterführer KatS des Präsidiums durch einen Multiplikator KatS.
Die Ausbildung Zugführer / Einsatzleiter erfolgt nach Erwerb der Gruppenführerausbildung KatS, umfasst 48 Unterrichtseinheiten und wird beim Präsidiums durchgeführt. Die Ausbildung erfolgt nach Ausbildungsrahmenplan Zugführer des Präsidiums durch einen Multiplikator KatS.
Diese Ausbildungen basieren auf der Prüfungsordnung (PO) KatS des Präsidiums.
Die Ausbildung Einführung in die Stabsarbeit erfolgt nach Erwerb der Zugführerausbildung, umfasst 24 Unterrichtseinheiten und wird beim Präsidiums durchgeführt. Die Ausbildung erfolgt nach Ausbildungsrahmenplan Fachberater des Präsidium und der AKNZ durch einen Multiplikator KatS.
Die Ausbildung zum Fachberater in Stäben erfolgt nach Erwerb der Zugführerausbildung KatS und der Einführung in die Stabsarbeit, umfasst 24 Unterrichtseinheiten und wird beim Präsidium durchgeführt. Die Ausbildung erfolgt nach Ausbildungsrahmenplan Fachberater des Präsidiums und der AKNZ durch einen Multiplikator KatS.
Die Ausbildung zum Fachberater Hochwasser erfolgt nach Erwerb der Zugführerausbildung, umfasst 48 Unterrichtseinheiten und wird beim Präsidium durchgeführt. Die Ausbildung erfolgt nach Ausbildungsrahmenplan Fachberater des Präsidiums und der Hessischen Hochwasserakademie durch einen Multiplikator KatS.