Veröffentlichung von Bildern
Eine allgemeine Zustimmung für die Veröffentlichung von Fotos kann erteilt werden.
Allerdings sind zu dem Entwurf zwei Anmerkungen zu machen:
- Die Schriftgröße darf nicht kleiner sein, als der Text der Ausschreibung oder Einladung. Die Hervorhebung durch einen Rahmen ist zweckmäßig.
- Folgende Formulierung schlagen wir vor:
Wichtiger Hinweis
Bei dieser Veranstaltung wird für Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit und vereinsinternen Berichterstattung fotografiert. Bilder von Ihnen und/oder ihren Kindern können daher in Zeitungen oder auf den Internetseiten der DLRG veröffentlicht werden. Sollten Sie mit einer Veröffentlichung nicht einverstanden sein, bitten wir Sie, dieses vor Veranstaltungsbeginn dem Versammlungsleiter mitzuteilen. Sollten uns bis zum Beginn der Veranstaltung keine Einwände vorliegen, gehen wir davon aus, dass Sie der Veröffentlichung zustimmen.
Wir müssen darauf hinweisen, dass jeder Fotografierte bis zur Veröfffentlichung seine Zustimmung ohne Angabe von Gründen widerrufen kann.
Vermerk:
Wir danken unserem Justiziar für die freundliche Unterstützung.