Die Ausbildung zum Strömungsretter
Das Ausbildungskonzept zum DLRG-Strömungsretter ist dreistufig angelegt und bundeseinheitlich in einer Prüfungsordnung festgelegt. Um eine Ausbildung zum Strömungsretter zu absolvieren, gibt es folgende Voraussetzung: Mindestalter von 16 Jahren, ein gültiges DRSA Silber, die abgeschlossene Fachausbildung Wasser-Rettungsdienst (oder Module 401 und 403), eine San A Ausbildung sowie eine gute körperliche Fitness, die anhand des Cooper-Tests und eines Schwimmnachweise überprüft wird.
Darauf aufbauend werden die TeilnehmerInnen für die Rettung aus schnell fließenden Gewässern sowie aus Hochwasser- und Überschwemmungsgebieten ausgebildet.
Der Lehrgang Strömungsretter 1 dient der Vermittlung von grundlegenden Kenntnissen und Fertigkeiten zur Selbst- und Fremdrettung in stark strömenden Gewässern und Überschwemmungsgebieten.
In der Strömungsrettung steht besonders die Teamarbeit an erster Stelle. Als kleinste Einheit arbeiten Strömungsretter als SR-Trupp aus drei Personen oder organisieren sich als SR-Gruppe mit mindestens zwei bis maximal vier SR-Trupps.
Die weiterführende Stufe zum Strömungsretter 2 soll zur Truppführung qualifizieren und technische Inhalte, wie Anleitung, Überwachung und Absicherung von grundlegenden seiltechnischen Aufbauten, Gefahrenanalyse und Planung und Durchführung von SR-Übungen vertiefen. Voraussetzung ist eine gute fachliche Kenntnis und der Nachweis verschiedener Weiterbildungs-Module (siehe PO Strömungsrettung).
Für die Durchführung von Lehrgängen auf Landesebene und Ausbildung von Strömungsrettern ist der Ausbilder Strömungsrettung für die Einhaltung der bundeseinheitlichen Prüfungs- und Ausführungsbestimmungen verantwortlich. Um die Lizenz Ausbilder Strömungsrettung zu erhalten, ist, neben einem fundierten theoretischen Fachwissen und umfangreicher praktischer Erfahrung, eine Ausbildung und Prüfung durch den Bundesverband notwendig.