Teilnahmebedingungen
1. Anmeldung
DLRG Bildungswerk LV Württemberg e.V.
Mühlhäuser Str. 305
70378 Stuttgart
Die Anmeldung ist eine verbindliche Zusage der Teilnahme für den angegebenen Lehrgang. Ein Rechtsanspruch auf eine Teilnahme wird mit der Anmeldung nicht begründet.
Die Anmeldung zu dem entsprechenden Lehrgang erfolgt ausschließlich über die Homepage. Die Bezirke und Ortsgruppen erhalten grundsätzlich eine Kopie der Anmeldung. Ist ein Bezirk oder eine Ortsgruppe mit der Anmeldung nicht einverstanden, so muss innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Anmeldung beim Bildungswerk LV Württemberg schriftlich widersprochen werden.
2. Teilnahmevoraussetzungen
Die Teilnahme an einem Lehrgang ist an die Erfüllung der in der Lehrgangsbeschreibung (im Internet!) genannten Voraussetzungen gebunden. Die Nachweise darüber müssen bei der Anmeldung im DLRG Manager hinterlegt sein. Zusätzliche Nachweise, welche nicht im DLRG Manager hinterlegbar sind, sind in der Lehrgangsausschreibung beschrieben und müssen weiterhin per Mail oder Post zugesandt werden.
Weiterhin per Mail oder Post eingereicht werden müssen:
- Hausarbeiten zum Ausbilder Schwimmen / Rettungsschwimmen
- Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten bei minderjährigen Teilnehmenden. Diese muss spätestens vier Wochen vor Beginn des Lehrgangs vorliegen! Ist dies nicht der Fall, wird der Teilnehmende vom Lehrgang abgemeldet.
- Nachweis über Hospitationen. Diese müssen spätestens vier Wochen vor Beginn des Lehrgangs vorliegen! Ist dies nicht der Fall, wird der Teilnehmende vom Lehrgang abgemeldet.
- Voraussetzungen von Teilnehmenden anderer Landesverbände müssen zeitgleich mit der Anmeldung per Mail an das Bildungswerk gesandt werden.
Die Lehrgangsleitung bzw. die Dozenten dürfen sich die in der Lehrgangsausschreibung geforderten Voraussetzungen - wie zum Beispiel die Rettungsfähigkeit eines Teilnehmenden - stichprobenhaft demonstrieren lassen, sollte die Art und Weise der Übungsausführung bzw. der Übungsbeschreibung während des Lehrgangs erhebliche Zweifel an der ordnungsgemäßen Erfüllung Anlass geben. Sollte sich ein Teilnehmender einer Demonstration verweigern oder erfüllt ein Teilnehmender nicht die geforderten Übung, so sind die Lehrgangsleitung oder die Dozenten aus Haftungsgründen berechtigt, Teilnehmende von einzelnen Übungen oder dem gesamten Lehrgang auszuschließen, um Gefahr für Leib und Leben des Teilnehmenden abzuwenden. Nicht erfüllte Lehrgangsteile sind auf der Teilnahmebescheinigung von der Lehrgangsleitung zu streichen oder durch Zusätze kenntlich zu machen. In diesen Fällen erfolgt weder eine Erstattung der gesamten noch von Teilen der Lehrgangsgebühr. Dies trifft auch zu, sollte ein Teilnehmender auf Grund von gesundheitlichen Einschränkungen bestimmte Teile der Theorie oder der Praxis nicht absolvieren können. Soweit zur Erreichung einer bestimmten Qualifikation konkrete Inhalte bzw. Seminarumfänge vorgeschrieben sind, führen nicht wahrgenommene oder nicht erfüllte Lehrgangsteile zu einer Versagung von Lizenzen oder deren Verlängerung.
3. Teilnahmegebühr
Für Lehrgänge und Nachprüfungen wird eine Teilnahmegebühr erhoben. Die Teilnahmegebühr wird mit der Anmeldung fällig. Die Teilnahmegebühren für Nachprüfungen sind analog zu den bei Lehrgängen (eintägig > 45 €, zweitägig > 135 €).
Die Rechnungslegung und der Einzug der Teilnahmegebühr erfolgen per Lastschrift vom Konto der entsendenden Gliederung des LV Württemberg. Andere Kostenträger müssen ihre komplette Bankverbindung angeben.
4. Zusage / Absage von Lehrgängen
- Direkt nach der Anmeldung werden die Voraussetzungen durch das Bildungswerk geprüft.
- Sind diese nicht vollständig im DLRG Manager hinterlegt erfolgt keine Zulassung zum Lehrgang. Der Teilnehmende wird vom Lehrgang mit der Begründung „Voraussetzungen nicht vollständig“ abgemeldet und muss sich erneut anmelden, nachdem durch die Gliederung alle Nachweise im DLRG Manager eingepflegt wurden.
- Die Voraussetzungen müssen zum Zeitpunkt der Anmeldung und zum Lehrgangsbeginn vollständig und mit Scan im DLRG Manager hinterlegt sein. Laufen Qualifikationen, die Voraussetzung sind, im Zeitraum zwischen der Anmeldung und dem Lehrgangsbeginn ab, sind diese unbedingt vor der Anmeldung zu erneuern, da sonst keine Zulassung zum Lehrgang erfolgen kann.
- Die Lehrgangsplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen, mit vollständigen Nachweisen der Voraussetzungen im DLRG Manager, belegt.
- Die Lehrgangsplätze werden zunächst nur an Teilnehmer aus dem Landesverband Württemberg vergeben. Teilnehmer aus anderen Landesverbänden kommen zunächst auf die Warteliste. Sofern nach Anmeldeschluss Restplätze vorhanden sind, werden diese in der Reihenfolge der Anmeldung an die Teilnehmer der anderen Landesverbände vergeben.
- Zusätzliche Nachweise, welche nicht im DLRG Manager hinterlegbar sind, sind in der Lehrgangsausschreibung beschrieben und müssen weiterhin per Mail oder Post zugesandt werden.
- Teilnehmende, die sich zu inhaltlich gleichen Lehrgängen an unterschiedlichen Terminen anmelden, können nicht zugelassen werden und werden von allen Lehrgängen abgemeldet.
Lehrgänge, die mit dem entsprechenden Logo gekennzeichnet sind fallen unter die Regelung, dass max. 3 Personen aus einer OG an dem Lehrgang teilnehmen können.
Bei Lehrgängen, bei denen der Bedarf sehr hoch ist, gilt eine Teilnehmerbegrenzung von drei Personen pro Ortsgruppe. Wenn sich mehr als drei Personen einer OG anmelden liegt es im Ermessen der OG, welche Personen auf der Teilnehmerliste und welche auf der Warteliste geführt werden. Sofern der Lehrgang nicht ausgebucht ist können auch mehr als drei Personen pro Ortsgruppe am Lehrgang teilnehmen.
Mit dem Anmeldeschluss erhält jeder Teilnehmende eine Einladung mit weiteren organisatorischen Hinweisen. Überzählige Anmeldungen erhalten eine Absage mit dem Hinweis auf Aufnahme in eine Warteliste. Wird ein Lehrgangsplatz frei, werden die Plätze in der Reihenfolge der Warteliste vergeben.
Das DLRG Bildungswerk LV Württemberg behält sich vor, Veranstaltungen auch kurzfristig abzusagen, wenn zu geringe Teilnehmerzahlen oder andere Umstände eine Durchführung nicht zulassen. In diesem Fall werden bereits bezahlte Gebühren zurück überwiesen.
5. Leistungen
Die angegebenen Gebühren beinhalten immer Vollverpflegung und bei mehrtägigen Lehrgängen Übernachtung in Mehrbettzimmern des angegebenen Tagungshauses. Reisekosten können keine übernommen werden. Entsprechende Anfragen sind an den Bezirk / die Ortsgruppe zu richten.
6. Rücktritt
Abmeldungen müssen grundsätzlich schriftlich vorgenommen werden. Bei Rücktritt von einem Lehrgang später als sechs Wochen vor der Veranstaltung werden die vollen Teilnahmegebühren fällig.
Nach Vorlage eines ärztlichen Attestes können die Teilnahmegebühren erlassen werden.
7. Verhaltensbedingte Kündigung
Wenn Teilnehmende gegen Gesetze verstoßen, sich vertragswidrig verhalten oder grobes Fehlverhalten vorliegt (z.B. Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz, Alkoholmissbrauch etc.) hat die vom DLRG Landesverband eingesetzte Lehrgangsleitung die Möglichkeit diese vom Lehrgang auszuschließen. Dies gilt auch, wenn Teilnehmende das Miteinander in der Gruppe unzumutbar beeinträchtigen oder gegen Weisungen der Lehrgangsleitung verstoßen.
Bei minderjährigen Teilnehmenden ist die Lehrgangsleitung berechtigt, nach Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten, auf deren Kosten die vorzeitige Abreise vom Lehrgang zu veranlassen bzw. bei volljährigen Teilnehmenden den Vertrag zu kündigen. Eine Rückerstattung der Lehrgangsgebühren erfolgt nicht. Über die Lehrgangsgebühren hinausgehende Kosten gehen zulasten des Teilnehmenden.
8. Zuschüsse für den Wasser-Rettungsdienst (RDG)
Das Land fördert die Ausbildung der nicht hauptamtlich im Wasser-Rettungsdienst Beschäftigten durch Zuschüsse. Gefördert wird nicht der Lehrgang, sondern die Ausbildung des Einzelnen. Eine Förderung kann nur erfolgen, wenn sich die Lehrgangsteilnehmerin / der Lehrgangsteilnehmer verpflichtet, nach erfolgreichem Abschluss der geförderten Ausbildung für mindestens 3 Jahre im Rettungsdienst in Baden-Württemberg mitzuarbeiten. Erreicht die Mitarbeit im Rettungsdienst diese Zeit nicht, verpflichtet sich die Lehrgangsteilnehmerin / der Lehrgangsteilnehmer schon jetzt zu einer Rückzahlung des betreffenden Zuschusses in folgender Weise:
a) | Bei keiner Tätigkeit im Rettungsdienst | 100 % |
b) | Bei einer Tätigkeit bis zu 1 Jahr | 75 % |
c) | Tätigkeit zwischen 1 und 2 Jahren | 50 % |
d) | Tätigkeit zwischen 2 und 3 Jahren | 25 % |
Kann die Teilnehmerin / der Teilnehmer seiner Verpflichtung aus Gründen, die sie / er nicht zu vertreten hat, nicht nachkommen, kann die Rückzahlungsverpflichtung ermäßigt werden.
Die entsprechende Verpflichtungserklärung erstellt jeder Bezirk eigenständig. Die Verpflichtungserklärung ist von jeder Lehrgangsteilnehmerin / jedem Lehrgangsteilnehmer zu unterschreiben. Dem zuständigen Bezirk wird die Kontrolle über die mindestens 3-jährige Mitarbeit im WRD übertragen.
Eine Mitarbeit im Rettungsdienst (Verpflichtung) kann erst nach Abschluss der Fachausbildung Wasserrettungsdienst (Mindestalter 16 Jahre) erfolgen.
Die Verpflichtungserklärung muss mit der Anmeldung zu einem Lehrgang der Geschäftstelle vorliegen. Bei nachgereichten Verpflichtungserklärungen besteht kein Anspruch auf Kostenerstattung.
9. Sonderurlaub & Bildungszeit
Für Lehrgänge, Seminare und Tagungen, sowie für Betreuerinnen / Betreuer von Freizeiten kann beim Arbeitgeber Sonderurlaub beantragt werden.
Für alle Lehrgänge und Seminare kann beim Arbeitgeber Bildungszeit beantragt werden.
10. Teilnahmebestätigung
Jeder Teilnehmende erhält nach Abschluss eines Lehrganges eine Teilnahmebestätigung.
11. Haustiere
Das Mitbringen von Haustieren zu einem Lehrgang ist nicht gestattet.
12. Schlussbestimmungen
Detailierte Teilnahmebedingungen und Voraussetzungen sind im Internet beim jeweiligen Lehrgang zu entnehmen.
Andere Bestimmungen als die hier abgedruckten gelten nicht, es sei denn, diese wurden schriftlich vereinbart.
Sollte eine der Bestimmungen unwirksam sein oder werden, tritt an ihre Stelle diejenige wirksame Bestimmung, die der von den Parteien gewollten am nächsten kommt.