Bildungszeit
Der Anspruch auf Bildungszeit besteht für Arbeitnehmer mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg, für Auszubildende sowie für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht, sowie für Beamte.
Für Beschäftigte beträgt der Freistellungsanspruch fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend. Für Auszubildenden und für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg beträgt der Anspruch fünf Arbeitstage für die gesamte Ausbildungs- bzw. Studienzeit.
Das DLRG Bildungswerk Württemberg ist als Träger für die Qualifikation zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten anerkannt.
Bitte die Antragsfrist von spätestens neun Wochen vor Beginn der Maßnahme beachten!
Weitere Infos auf den Seiten des Regierungspräsidiums Karlsruhe. https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Bildung/Seiten/Bildungszeit.aspx
Bildungszeit kann für alle Lehrgänge des Bildungswerks Württemberg (LV & LV-Jugend) beantragt werden.
Eine Ausweitung für Bezirke und Ortsgruppen ist derzeit nicht möglich. Wir werden uns hierzu aber Gedanken machen, ob dies eine Option für die Zukunft sein kann.
Die schlechte Nachricht ist:
Es wird nur Bildungszeit für die Qualifizierung genehmigt.
Für Dozenten & Referenten kann keine Bildungszeit beantragt werden, gleiches gilt für Betreuer von Freizeiten etc.